Zulässige Waren müssen folgende Bedingungen erfüllen:
1. Gewicht von mindestens 31,5 kg und maximal 24.000 kg – Sichere und deutlich gekennzeichnete Verpackungen sind erforderlich
2. Geeignet für den Transport und eine einfache Handhabung (gesichert vor unbefugtem Zugriff)
3. Paletten müssen bündig übereinander stapelbar sein
4. Die Waren müssen von einer Person sicher und ohne Beschädigung bewegt werden können
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